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Fragen zu Software Made in Germany

Fragen zur Zertifizierbarkeit

Das Siegel darf nicht einfach auf Händlerseiten abgebildet werden, auf denen das zertifizierte Produkt angeboten wird. Es muss klar sein, dass sich das Siegel nur auf das zertifizierte Produkt bezieht. Ob dieser Fall gegeben ist, muss durch den BITMi in einer Einzelfallprüfung entschieden werden.

Reine Individualsoftware kann nicht zertifiziert werden. Allerdings beruht Individualsoftware häufig auf einem gemeinsamen Kern. Dieses Kernprodukt kann zertifiziert werden.

Unsere Gütesiegel beziehen sich auf Produkte. Beratungen oder Serviceleistungen können deshalb nicht zertifiziert werden. Ein wichtiger Unterscheidungspunkt sind hier die Referenzen: Es muss Unternehmen geben, an die Sie Ihre Software verkauft haben und welche diese im Einsatz haben.

Der Produktcharakter steht klar im Vordergrund. Das heißt, dass die Produkte einzeln zertifiziert werden müssen. Sobald es sich um verschiedene Produkte mit anderem Funktionsumfang und Zielgruppen handelt, stellt dies das Standardvorgehen dar. Die Möglichkeit einer Zertifizierung für das „Überprodukt“ besteht nur in Ausnahmefällen, in denen es ein vermarktetes Hauptprodukt gibt, und Module nur in der Kombination mit diesem funktionieren.

Fragen zum Zertifizierungsprozess

Die Kosten für das Siegel ist der Zielgruppe entsprechend ausgesprochen mittelstandsfreundlich. Generell richten sie sich nach der Anzahl der zertifizierten Software-Produkte. Für Nichtmitglieder des BITMi e.V. beträgt der Unkostenbeitrag 390 EUR je Jahr je Produkt. Für Mitglieder des BITMi e.V. bzw. assoziierter Verbände gelten besondere Vergünstigungen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung (per Mail oder Telefon: 0241 1890 558), um genauere Informationen zu erhalten.

Das vorgefertigte Formular für die Zufriedenheitsbekundung erhalten Sie von uns. Dieses schicken Sie einem Kunden Ihrer Wahl und bitten ihn um schriftliche Bestätigung durch Unterzeichnung. Das unterschriebene Formular lassen Sie uns anschließend zukommen.

Fragen zur Verwendung des Siegels

Das Siegel darf nicht einfach auf Händlerseiten abgebildet werden, auf denen das zertifizierte Produkt angeboten wird. Es muss klar sein, dass sich das Siegel nur auf das zertifizierte Produkt bezieht. Ob dieser Fall gegeben ist, muss durch den BITMi in einer Einzelfallprüfung entschieden werden.

Kontaktieren Sie uns

Transparenz und die Zufriedenheit unserer Gütesiegelträger sind uns wichtig. Sie wollen das Siegel SOFTWARE MADE IN GERMANY beantragen? Sie würden gerne mehr über den Ablauf der Zertifizierung erfahren? Oder Sie haben andere Fragen, die auf der Webseite nicht beantwortet wurden?

 

Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0241 1890558 oder schicken Sie uns eine Kontaktanfrage.